Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Context Werbung, Beschriftung und Druck.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma Context Werbung und Beschriftung und ihren Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Firma Context Werbung und Beschriftung nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
[Angebote]
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
[Bestellungen, Genehmigungen, Statik]
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu tragen. Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftragsteller zu tragen.
[Preise]
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.
[Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen]
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.
Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen. Eine Produktion der Bestellen Druckerzeugnisse und Waren, kann erst erfogen, wenn der Auftrag duch den Kunden freigegeben, bzw. die Korrekturfreigabe freigegeben wurde. Eine Freigabe des Auftrags kann auch schriftlich per E-mail erfolgen. Diese sind auch ohne Unterschrift des Kunden gültig.
[Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber]
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
[Entwürfe, Schutzrechte]
Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
Für von uns im Kundenauftrag erbrachten kreative Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behalten wir uns alle Rechte vor (Urheberrecht). Der Kunde bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Nutzungsrecht kann dem Kunden oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte werden in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts dem Kunden bzw. dem Dritten übertragen.
[Fahrzeugbeschriftungen und Folierungen]
Das Fahrzeug muss "Waschstraßenrein" an uns übergeben werden. Sollte dies nicht der Falls sein, behalten wir uns vor, die Reinigung an den Besteller / Auftragsgeber gesondert zu berechnen. Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Lackflächen zeichnen sich durch die Folie ab. Für eine optimale Beklebung muss ihr Fahrzeug eine neuwertige Lackoberfläche ohne Beschädigungen besitzen. Stumpfe Lackoberflächen können nicht foliert werden und müssen daher zuvor aufpoliert werden. Klebereste von evtl. alten Folien müssen entfernt sein. Unebenheiten wie Dellen, Steinschläge oder Kratzersollten vor der Fahrzeugbeklebung extern entfernt werden. Bei Überschreitung der maximalen Druckbreite (ca. 1500mm) erfolgt die Folierung / Beklebung in mindestens zwei teilen. Die Teilung des Druckes erfolgt in unserem Ermessen und an folierungstechnisch günstigen Stellen. Fahrzeugteile welche nicht lackiert sind, (Zierleisten, o.ä), können nicht foliert werden, da die Folie nicht ausreichend anhaftet. Sollte dies aber dennoch gewünscht sein, erfolgt die ausdrücklich auf Kundenwunsch. Eine Foliengarantie schließen wir aber in diesem Falle aus.
[Foliengarantie]
Es werden 24 Monate Garantie auf die Funktionsfähigkeit der Folie gegeben. Die Garantie erstreckt sich NICHT auf folgende Fälle: Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt; Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehlerzurückzuführen sind; Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß unserer ausgehändigten Pflegeanleitung; Verschleißteile durch überdurchschnittliche Beanspruchung; Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei neuen, oder nachlackierten Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Oberflächen;
[Liefertermine]
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
[Lieferverzögerungen]
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
[Lieferung]
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk D-79739 Schwörstadt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.
[Montage]
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. ln den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch
entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
[Eigentumsvorbehalt]
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.
[Zahlungsbedingungen]
Alle Rechnungen unseres Werkes sind, wenn nicht anderst vereinbart, immer innerhalb von 10 Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i. v. H. 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen
Bei Neukunden behalten wir uns vor, die ersten drei Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
[Haftungsbeschränkungen]
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten.
Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
[Gewährleistung]
Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt - und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung ,auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Firma Context Werbung und Druck genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,...) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller, sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.
Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
[Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch]
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
[Archivierung,Datenschutz]
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.
[Erfüllungsort, Gerichtsstand]
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Schwörstadt.
[Abwehrklausel]
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
[Schlussbestimmungen]
Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Stand Januar 2014